Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – nicht rechtlich geprüft. Stand 09.10.2026. Dieser Text ist eine Arbeitsgrundlage und vor der produktiven Verwendung anwaltlich zu prüfen. Markierte Stellen [so] fehlen noch und sind vom Betreiber zu ergänzen.

Fassung: Entwurf vom 09.10.2026 – Entwurf. Diese Fassung ist noch nicht Vertragsgrundlage und wird bei der Annahme von Einladungen nicht einbezogen.

§ 1 Geltungsbereich, Anbieter

(1) Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Online-Rechnungssoftware unter erechnung25.de (im Folgenden „Dienst“) zwischen [Angabe fehlt: Name/Firma des Anbieters], [Angabe fehlt: Anschrift], [Angabe fehlt: PLZ] [Angabe fehlt: Ort] (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.

(2) Der Dienst richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag abschließen.

(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Leistungen

(1) Der Anbieter stellt den Dienst als Webanwendung über das Internet bereit. Er umfasst insbesondere: Verwaltung von Kunden- und Artikelstammdaten, Erstellung von Rechnungen einschließlich PDF und elektronischer Rechnung (XRechnung/ZUGFeRD), Versand per E-Mail, Zahlungserfassung und Mahnwesen, Speicherung erzeugter Dokumente sowie Export.

(2) Der Dienst unterstützt die Erstellung von Rechnungen. Für Inhalt und Richtigkeit der Rechnungen, die steuerliche und rechtliche Beurteilung (z. B. Steuersätze, Pflichtangaben) und die Erfüllung eigener Aufbewahrungspflichten bleibt der Kunde verantwortlich. Eine Steuer- oder Rechtsberatung findet nicht statt.Prüfhinweis: Formulierung zur Verantwortungsverteilung und zur Validierung von E-Rechnungen fachlich prüfen; keine Zusicherung rechtlicher Konformität.

(3) Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertragsgemäße Gebrauch für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.Prüfhinweis: Leistungsänderungsvorbehalt an § 307 BGB messen lassen.

§ 3 Anfrage und Vertragsschluss

(1) Die Darstellung des Dienstes auf der Website ist kein Angebot. Mit dem Formular „Zugang für Unternehmen anfragen“ bittet der Interessent unverbindlich um Kontakt. Die Anfrage begründet weder einen Vertrag noch einen Anspruch auf Freischaltung und ist kostenlos.

(2) Der Anbieter prüft die Anfrage und nimmt persönlich Kontakt auf. Entscheidet er sich für eine Zusammenarbeit, sendet er an die angegebene Adresse eine Einladung zur Einrichtung des Zugangs. Diese Einladung ist das Angebot des Anbieters.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn die eingeladene Person die Einladung für den Kunden annimmt und dabei diese Bedingungen ausdrücklich bestätigt. Die Bedingungen sind vor der Annahme über einen Link abrufbar und können gespeichert und ausgedruckt werden. Die Fassung, der Zeitpunkt und die annehmende Person werden gespeichert.

(4) Die annehmende Person versichert, zur Vertretung des Kunden berechtigt zu sein.

§ 4 Freischaltung, Zugangsdaten und Zwei-Faktor-Anmeldung

(1) Jede Person legt ihr Passwort selbst fest. Für jede Anmeldung sind zusätzlich ein Code aus einer Authenticator-App (Zwei-Faktor-Anmeldung) oder im Ausnahmefall ein Wiederherstellungscode erforderlich. Der Anbieter vergibt oder versendet keine Passwörter.

(2) Der Kunde hält Passwörter, Authenticator-Apps und Wiederherstellungscodes seiner Nutzer geheim und schützt sie vor dem Zugriff Dritter. Bei Verdacht auf Missbrauch informiert er den Anbieter unverzüglich.

(3) Der Kunde kann weitere Nutzer mit abgestuften Rollen einladen lassen. Er ist für die Handlungen seiner Nutzer verantwortlich.

(4) Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, eine Gefährdung der Sicherheit oder einen erheblichen Vertragsverstoß bestehen. Er informiert den Kunden und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfällt.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

  • vollständige und zutreffende Angaben zu Firma, Steuerdaten und Bankverbindung,
  • Prüfung jeder Rechnung vor Finalisierung und Versand,
  • regelmäßige eigene Sicherung (Export) der für ihn aufbewahrungspflichtigen Daten,
  • keine rechtswidrigen Inhalte und keine Beeinträchtigung des Dienstes,
  • Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber den eigenen Kunden; für die Auftragsverarbeitung gilt die gesonderte Vereinbarung (§ 11).

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Während der aktuellen Einführungsphase (MVP-Phase) ist die Nutzung kostenlos. Es werden keine Zahlungsdaten erhoben und es entsteht kein Abonnement.

(2) Die Einführung von Entgelten bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Der Anbieter kündigt beabsichtigte Entgelte mindestens [Frist festlegen, z. B. 2 Monate] vorher in Textform an. Stimmt der Kunde nicht zu, kann er den Vertrag zum Zeitpunkt der Einführung beenden; ohne Zustimmung entstehen keine Kosten.Prüfhinweis: Preis- und Zustimmungsmodell vor Einführung von Entgelten festlegen.

§ 7 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn [Kündigungsfrist festlegen, z. B. jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen] in Textform kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 8 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet in der Einführungsphase jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. [Entscheidung: zugesicherte Verfügbarkeit/Service-Level ja oder nein; ggf. Wert]

(2) Geplante Wartungsarbeiten kündigt der Anbieter nach Möglichkeit vorher an und legt sie in nutzungsarme Zeiten.

§ 9 Datenexport und Vertragsende

(1) Der Kunde kann seine Rechnungen eines Zeitraums jederzeit als ZIP-Archiv mit den Rechnungsdokumenten (PDF, elektronische Rechnung) und einer Übersichtstabelle exportieren.

(2) Nach Vertragsende steht der Export noch [Frist festlegen, z. B. 30 Tage] zur Verfügung. Danach löscht der Anbieter die Daten des Kunden einschließlich der gespeicherten Dokumente aus Datenbank und aktivem Speicher. Der Anbieter bewahrt Rechnungen nicht für den Kunden auf; die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten obliegt dem Kunden.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer regelmäßiger Sicherung durch den Kunden (§ 5) eingetreten wäre.

Prüfhinweis: Haftungsklauseln an §§ 307 ff. BGB (im B2B-Verkehr über § 310 Abs. 1 BGB) und an die unentgeltliche Einführungsphase anpassen lassen; ggf. Haftungshöchstbeträge festlegen.

§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO [Auftragsverarbeitungsvertrag erstellen]. Im Übrigen gelten die Datenschutzhinweise.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

Änderungen teilt der Anbieter mindestens [Frist festlegen, z. B. 6 Wochen] vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Entgelte bedürfen stets der ausdrücklichen Zustimmung.Prüfhinweis: Zustimmungsfiktion im B2B-Verkehr rechtlich prüfen lassen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters [Ort].

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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